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Wichtiger Hinweis: In der Zeit vom 26.05.2026 - 05.06.2026 ist unsere Kanzlei nur in Teilzeit besetzt.
Wir behalten Ihr Recht
im Auge.
Unsere Leistungen im Bereich (Steuer-)Recht
Wir betreuen Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit bei der Gründung bzw. dem Erwerb eines Unternehmens, bei der Gestaltung und Umstrukturierung sowie bei der Übertragung und Beendigung der Tätigkeit. Daneben sind wir für Sie im Steuerstreitverfahren gegenüber dem Finanzamt tätig. Schließlich vertreten wir Ihre Rechte im Steuerstrafverfahren.
Vertragsgestaltung
Mit präziser Vertragsgestaltung zu rechtlicher Sicherheit und Erfolg.
Steuerstreit
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Umgang mit Steuerstreitigkeiten.
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Expertise für Ihre rechtliche Sicherheit und strategische Verteidigung.
Gesellschaftsrecht
Wir beraten Existenzgründer, Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer bei der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung. Insbesondere sind wir tätig bei der Gründung, dem Erwerb bzw. bei der Beteiligung und Umstrukturierung von Gesellschaften. Mit dem Ziel der Haftungsreduzierung erarbeiten wir Lösungsansätze wie beispielsweise Betriebsaufspaltungen, Umwandlungen oder Einbringungen von Unternehmen bzw. Betriebsteilen.
Gesellschaftsrecht
Steuerstreit
Bei einem Steuerstreit mit dem Finanzamt beraten wir Sie in abgabenrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, im Verfahren über einstweiligen Rechtschutz, im Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassverfahren sowie in streitigen Betriebsprüfungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen. Neben unserer fachlichen Qualifikation erfordert ein Steuerstreit auch Verhandlungsgeschick – notfalls auch Durchsetzungsvermögen vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.
Abgaberechtliche Angelegenheiten
Steuerstrafrecht
Im Bereich des Steuerstrafrechts beraten wir Sie sowohl bei einer Selbstanzeige, als auch in einem bereits laufenden Steuerstrafverfahren. Das Steuerstrafverfahren besteht aus einem steuerlichen und strafrechtlichen Teil. Der Erfolg im Steuerstrafverfahren führt in aller Regel über das Steuerrecht. Hierin liegt unsere besondere Stärke gegenüber einer „klassischen“ Strafverteidigung, die oftmals fachliche und komplexe steuerliche Themen außer Acht lässt.
Selbstanzeige
Steuerstrafverfahren
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